Das sind die kuriosesten Bauregeln der Schweiz
Sie träumen davon, Ihr eigenes Haus zu bauen? Das Projekt ist alles andere als einfach, zumal es hierzulande einige verwunderliche Regeln gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ästhetik rein nach Gusto? Weit gefehlt!Ästhetik rein nach Gusto? Weit gefehlt!
Mit den eigenen vier Wänden erfüllen sich viele Schweizer einen Lebenstraum. Viele Arbeiten selbst zu erledigen, wie es früher übrig war, ist allerdings kaum noch möglich:
Eine Vielzahl bürokratischer Vorschriften macht den Hausbau zum Spiessrutenlauf. Während die meisten Regeln durchaus Sinn ergeben und beispielsweise zum Umweltschutz beitragen, gibt es andere Richtlinien, die etwas kurios wirken.
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf einige skurrile Bauregeln, die bei Bauherren für Verwunderung sorgen.
Ästhetik rein nach Gusto? Weit gefehlt
Wer glaubt, er könne sein Haus ganz nach eigenen Vorstellungen gestalten, wird schnell eines Besseren belehrt. Denn die ästhetische Gestaltung von Gebäuden ist in vielen Kantonen streng reglementiert.
So dürfen beispielsweise Dachziegel nur eine bestimmte Farbe haben oder Fenster müssen eine spezifische Form aufweisen. Bei diesen Regelungen handelt es sich aber nicht etwa um Willkür einzelner Behördenvertreter.
Stattdessen dienen die Vorschriften dem Erhalt des traditionellen Ortsbildes und der landschaftlichen Harmonie. Wer also plant, ein futuristisches Designerhaus zu errichten, könnte an vielen Orten der Alpenrepublik hier auf Widerstand stossen.
Schweizer sind Weltmeister im Bunker bauen
Ab einer gewissen Grösse muss auch heute noch jeder Neubau in der Schweiz über einen Schutzraum verfügen. Diese sollen beispielsweise im Falle einer Naturkatastrophe Menschen sicher unterbringen.
Was zunächst sinnvoll klingt, wirkt auf den zweiten Blick kurios: Denn in der Schweiz sind bereits Schutzräume und Bunker vorhanden wie wohl in keinem zweiten Land der Erde.
Die Bunker können sogar mehr Menschen beherbergen, als es Einwohner in der Schweiz gibt. Dennoch bleibt Bauherren oft nichts anderes übrig, als im Keller des Einfamilienhauses einen Schutzraum mit schwerer Tresortür einzubauen.
Natur im Fokus und Bauherren in der Pflicht
Auch beim Umgang mit Natur und Umwelt hat die Schweizer Gesetzgebung hohe Anforderungen an Bauherren. Oft sind umfangreiche Untersuchungen und Gutachten notwendig, bevor überhaupt ein Spaten in die Erde gesetzt werden darf.
Wie in einem Leitfaden des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft vermerkt, müssen Baumaterialien in einigen Fällen mit dem Helikopter angeliefert werden. So sollen etwa Bodenschäden durch Fahrzeuge in Mooren verhindert werden.
Gemäss Art. 20, Abs. 2 der NHV ist zudem verboten, während der Brutzeit von Fledermäusen das Dach eines Hauses zu sanieren oder auszubauen, falls die Tiere dort nisten. Bauherren sind in der Pflicht, Kontakt mit einem örtlichen Fledermaus-Schutzbeauftragten aufzunehmen, um eine artgerechte Sanierung sicherzustellen.
Die Sache mit der Sonne
Eine weitere Kuriosität im Schweizer Baurecht betrifft die Sonneneinstrahlung. So gibt es Kantone, in denen ein Mindestmass an direktem Sonnenlicht für benachbarte Gebäude garantiert sein muss.
Wer also beispielsweise einen hohen Neubau plant, könnte damit gegen diese Regel verstossen. Selbst dann, wenn das Grundstück dafür ausreichend gross ist.
Diese Vorschrift hat ihren Ursprung im Gesundheitsschutz: Sie soll sicherstellen, dass alle Bewohner genügend Tageslicht erhalten.
Ein Labyrinth aus Regeln
Wichtig zu wissen und zu beachten ist, dass neben den bundesweiten Vorschriften auch die kantonalen Regeln eingehalten werden müssen. Gerade deshalb ist es schwer, eine Liste allgemeingültiger Regeln für den Hausbau in der Schweiz aufzustellen.
Jedes Projekt bringt aufgrund örtlicher und baulicher Gegebenheiten eigene Anforderungen mit sich. Die einzige Lösung lautet deshalb meist:
Beauftragen Sie ein erfahrenes Architekturbüro, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.